Sie bevorzugen den Postweg oder E-Mail? Kein Problem! Schicken Sie einfach den ausgefüllten
Antrag sowie die weitere Dokumentation an info@passengersfriend.com
oder per Post an:
Passengers friend
Mühlenstraße 46
59348 Lüdinghausen
Wann habe ich einen Anspruch?
Flugverspätung
Bedingungen für einen Anspruch: Ankunftsverspätung größer
als 3 Stunden und Start innerhalb der EU oder Landung in der EU und Hauptsitz der
ausführenden Airline innerhalb der EU;
kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände
(Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600 (0-1500Km: 250,
1501-3500Km: 400, >3500Km: 600);
außerdem eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet
werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener
Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise
Flugstornierung
Bedingungen für einen Anspruch: nicht-Antritt eines Fluges
Höhe des Anspruches: bei Stornierung mindestens 48 Stunden vor Flugbeginn
bis zu 100% des Ticketpreises, bei keiner Stornierung oder weniger als 48 Stunden
vor Flugbeginn sämtliche Steuern & Gebühren
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet
werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener
Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Stornonachricht an Airline
Flugannullierung
Bedingungen für einen Anspruch: Benachrichtigung durch Airline / Reiseveranstalter
weniger als 14 Tage vor Reiseantritt; kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher
Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600 (0-1500Km: 250,
1501-3500Km: 400, >3500Km: 600);
eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet
werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener
Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Annullierungsnachricht
Flugverlegung
Bedingungen für einen Anspruch: Benachrichtigung durch Airline / Reiseveranstalter
zwischen 14 und 7 Tagen vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als
2 Stunden vor oder 4 Stunden nach Reiseplan, zwischen 7 und 1 Tag vor Reiseantritt
bei einer Verlegung von nicht mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach Reiseplan;
kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände
(Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.)
Höhe des Anspruches: je nach Flugdistanz 250-600 (0-1500Km: 250,
1501-3500Km: 400, >3500Km: 600);
eventuell auftretende Extrakosten
Ausschlussfristen: ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet
werden (im Jahr 2016 ab dem 01.01.2013)
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener
Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Verlegungsnachricht
Gepäck
Bedingungen für einen Anspruch: kompletter oder temporärer Verlust
des Gepäcks, Schaden am Gepäck
Höhe des Anspruches: bei Komplettverlust 1131SZR(~1450), bei temporärem
Verlust müssen benötigte Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente ersetzt
werden, beschädigte Gepäckstücke müssen anteilig am Neuwert
erstattet werden
Ausschlussfristen: der Verlust muss sofort am Airport gemeldet werden, eventuelle
Schäden müssen 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden, weitere
Ansprüche müssen 21 Tage nach Auffinden des Gepäckstücks angemeldet
werden
Benötige Unterlagen zur Durchsetzung: ausgefüllter und unterschriebener
Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Mangelanzeige, Rechnungen
& Belege für neu gekaufte Artikel, bei Komplettverlust oder Beschädigung
Inhaltsliste des Gepäcks (mit Wertangaben)
Pauschalreiserecht
Ein Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht eine Erstattung
von bis zu 100% des Reisepreises, ist jedoch stark von der Dauer und Schwere des
Mangels abhängig. Der Reisende muss unbedingt vor Ort eine Mangelanzeige abgeben
und diese vom Reiseveranstalter / dem Hotel unterschreiben lassen. Außerdem
müssen Ansprüche nach einem Reisemangel häufig bis zu 21 Tage nach
Auftreten des Mangels angemeldet werden. Da Reiserechtsfälle im Pauschalreiserecht
häufig sehr komplex sind empfehlen wir immer die vorherige Kontaktaufnahme
zur Klärung eines Falles.